Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Infos zur

Barriere-Freiheit

in Leichter Sprache

Alle Texte in Leichter Sprache
sind zusätzlich.

Die Texte in schwerer Sprache
sind rechts-gültig.

Das bedeutet:

Bei Gericht sind nur die Texte in

schwerer Sprache gültig.

Der Text in schwerer Sprache steht hier:

Barrierefreiheitserklärung



Jeder soll Internet-Seiten
gut nutzen können.

Das soll so sein für alle  Menschen.

Also zum Beispiel auch für

• blinde Menschen.

• gehörlose Menschen.

• Menschen, die nicht  alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und
Apps
barriere-frei  sein.

 

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barriere-Freiheit?

Wo können Sie sich beschweren,

wenn Sie die Internet-Seite

nicht verstehen.



Regeln im Gesetz


Ab dem 23. September 2020
muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten

und Apps eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.

Die Länder müssen aus
den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.

In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.


  

Was sind öffentliche Stellen?


Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland

oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

- Ämter und Behörden

- einige Firmen für Wohnungsbau

- Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel
eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen, die fast nur Geld
vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

- Museen und Theater

- Schwimm-Bäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist keine öffentliche Stelle.



Was ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit?


Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist ein Text.

Der Text ist auf allen Internet-Seiten
von öffentlichen Stellen.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Fachleute können das prüfen. 
Die öffentliche Stelle kann das
auch selbst prüfen.



Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barriere-frei sein.

Es gibt also vielleicht Ausnahmen.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig: Die öffentliche Stelle darf nicht selbst

über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

In der Erklärung muss auch das Datum sein,

von wann die Erklärung ist.

Wichtig: Das Datum darf nicht  älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen das jedes Jahr neu prüfen:

Wie barriere-frei ist unsere Internet-Seite?

Und dann müssen sie die Erklärung
zur Barriere-Freiheit neu machen.



Barrieren melden


Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Geht das nicht, weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht,

wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

- mit einer E-Mail

- mit einem Anruf

- mit einem Kontakt-Formular

 

Hier können Sie sich über Barrieren
auf dieser Internet-Seite beschweren:

Telefon: 0421 218 58 000

E-Mail: barrierefrei@bias.de

 

Sie können sich über diese Dinge beschweren:       

- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barriere-Freiheit.

- Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind
nicht barriere-frei.

Zum Beispiel: Ihr Computer kann eine wichtige Datei nicht vorlesen.

- Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist älter als ein Jahr.


Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,

um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?

Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?


Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für
barrierefreie Informationstechnik

Teerhof 59

28199 Bremen

Telefon: 04 21 36 11 81 87

E-Mail: office@lbb.bremen.de

 

Die Zentral-Stelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Zentral-Stelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.

Und die Zentral-Stelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.

Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.

Hält sich die öffentliche Stelle nicht  an den Termin?

Dann kümmert sich eine Schlichtungs-Stelle um den Streit.

Wichtig:

Sie müssen nichts  dafür bezahlen:

- nichts  für die Arbeit von der Zentral-Stelle

nichts für die Arbeit von der Schlichtungs-Stelle

 

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Denn jeder soll wissen,

welche Rechte er oder sie hat.

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.

Erst dann kann Ihnen die Zentral-Stelle helfen.

Jetzt kommt eine Info,

wer diesen Text geschrieben hat: 

Büro für Leichte Sprache

Lebenshilfe Bremen e.V.

Der Text ist vom Jahr 2020.

BIAS hat den Text überarbeitet.



Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?


Die Seite ist schon gut barriere-frei.

Die BITV 2.0 wird fast immer beachtet.

BIAS hat das selbst geprüft.

BIAS will aber noch barriere-freier werden.

Die Barriere-Freiheits-Erklärung ist vom 14. März 2025.



Was ist noch nicht barriere-frei auf der BIAS-Seite?


Leichte Sprache Texte gibt es nur:

- für die Info-Seite

- für die Barriere-Freiheit

- für den Daten-Schutz


Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns an:

- Wenn Sie Fragen haben.

- Wenn Sie etwas nicht verstehen.

- Wenn Sie etwas nicht lesen können.

- Wenn etwas nicht funktioniert.


E-Mail: barrierefrei@bias.de
Telefon: 0421 218 58 000



Deutsche Gebärden-Sprache


Deutsche Gebärden-Sprache gibt es noch nicht  auf dieser Internet-Seite.

Wir arbeiten daran.
Dann werden Texte in deutsche Gebärden-Sprache übersetzt

und als Video gezeigt.
 


PDF-Dateien


PDF-Dateien sind noch
nicht  barriere-frei.
Das sind zum Beispiel:
Stellen-Angebote.
Wir schicken Ihnen den Text als Word-Datei.
Das ist dann barriere-frei.
Wenn Sie das wollen,

schicken Sie uns eine E-Mail an:
barrierefrei@bias.de



Bilder


Manchmal fehlten ALT-Texte bei Bildern.

Das ist ein Problem mit der Technik.

Das ist besonders bei Listen,

wenn sie Bilder haben.

BIAS will das verbessern.



Tastatur für die Nutzung
der Internet-Seite


Nur die Tastatur zu nehmen für die Internet-Seite geht noch schwer.

Manchmal sieht man nicht  genau,   
wo man ist.

BIAS wartet auf Änderungen der Technik.



Starke Vergrößerung


Sie können die Seite größer ansehen.
Manchmal fehlen dann aber
Teile vom Text.
BIAS wartet auf Änderung der Technik.

Logo Leichte Sprache und weitere Informationen finden Sie unter:  https://easy-to-read.eu/european-logo

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